Ergotherapie

Ergotherapie gehört zu den medizinischen Heilberufen. Der Begriff Ergotherapie stammt aus dem Griechischen und besagt soviel wie: Gesundung durch Handeln und Arbeiten.

Handlungsfähig im Alltagsleben zu sein bedeutet, dass ein Mensch die Aufgaben, die er sich stellt und die ihm durch sein Leben bzw. die Gesellschaft gestellt werden, für sich zufriedenstellend erfüllen kann.

Das Ziel – größtmögliche Selbständigkeit und Unabhängigkeit im Alltags-, Schul- und Berufsleben – wird mittels verschiedener ergotherapeutischer Maßnahmen verfolgt

Die Ergotherapie hat einen ganzheitlichen Ansatz. Das heißt, dass nicht nur die Bewegungsabläufe des Körpers (= Motorik) geschult werden, sondern das ganze menschliche System einbezogen wird. Es geht also um Bewegung, Wahrnehmung, Aufmerksamkeit und harmonisches Zusammenwirken dieser Einzelaspekte.

Durch diesen ganzheitlichen Ansatzkönnen körperliche und seelische Zustände verbessert werden,kann der Leidensdruck gesenkt werden,

kann eine Schmerzlinderung erfolgen,

kann Pflegebedürftigkeit hinausgezögert werden.

Je nach Krankheitsbild werden unterschiedliche Einzelmaßnahmen der Ergotherapie individuell zusammengestellt. Einzelmaßnahmen sind zum Beispiel:

  • das Trainieren und Vorbereiten von körperlichen Bewegungsabläufen;
  • das Trainieren von Kraft, Beweglichkeit, Ausdauer und Koordination mit dem Schwerpunkt Rumpf (= der Leib ohne Kopf und Gliedmaßen). Auf diese Weise können Bewegungseinschränkungen ausgeglichen oder gänzlich behoben werden.
  • Training zur Selbsthilfe: Waschen, Anziehen, Trainieren von Essen, Schlucken, Trinken;
  • Trainieren des Alltags: Einkaufen, Umgang mit Geld, Telefonieren, Umgang mit anderen Kommunikationsmitteln, Orientieren im Straßenverkehr, Zeiteinteilung, Tagesstrukturierung, Umgang mit Medikamenten, und vieles mehr;
  • das Trainieren der Aufmerksamkeit, der Wahrnehmung, der Konzentration, des Gedächtnisses und der Ausdauer;
  • das Trainieren des Gehirns zum Beispiel bei Erkrankungen und Verletzungen des Gehirns;
  • das Beraten und Anleiten der Angehörigen im Umgang mit dem Patienten.
  • Zum Aufgabenfeld der Ergotherapeuten gehört auch die Analyse der Wohnsituation und Wohnumgebung, um auch hier – durch eine entsprechende Wohnraumgestaltung – die größtmögliche Eigenständigkeit des Patienten zu erreichen. Die geschieht in Zusammenarbeit mit dem Pflegepersonal sowie dem Physiotherapeuten oder dem Sozialarbeiter.
  • Ergotherapie wird angewendet:
  • bei Schlaganfall- oder Herzinfarktpatienten, sofern diese dadurch körperliche Schädigungen erlitten haben,
  • bei Menschen mit angeborenen körperlichen Schädigungen,
  • bei Menschen mit angeborenen geistigen Schädigungen,
  • bei Menschen mit rheumatischen Erkrankungen,
  • bei Kindern mit Verhaltens- oder Entwicklungsstörungen,
  • bei Menschen mit massiven neurologischen Störungen, zum Beispiel nach einem Unfall,
  • bei Menschen mit orthopädischem Verschleiß,
  • bei Menschen mit Störungen der Koordination, der Aufmerksamkeit, der Reaktion, der Merkfähigkeit, des Gleichgewichts oder der Grob- bzw. Feinmotorik (Motorik = Bewegungslehre, Bewegungsabläufe),
  • bei Menschen mit Alterserkrankungen wie Parkinson oder Alzheimer (Erkrankungen des Gehirns),
  • bei Menschen mit Multipler Sklerose (Erkrankung des Nervensystems).